Support

Lorem ipsum dolor sit amet:

24h / 365days

We offer support for our customers

Mon - Fri 8:00am - 5:00pm (GMT +1)

Get in touch

Cybersteel Inc.
376-293 City Road, Suite 600
San Francisco, CA 94102

Have any questions?
+44 1234 567 890

Drop us a line
info@yourdomain.com

About us

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit.

Aenean commodo ligula eget dolor. Aenean massa. Cum sociis natoque penatibus et magnis dis parturient montes, nascetur ridiculus mus. Donec quam felis, ultricies nec.

DE
Have any Questions? +01 123 444 555

Neufassung der Grenzgängerregelung mit Deutschland
2023-11-27 00:00

Als steuerrechtliche Grenzgänger gelten Personen, die im Grenzgebiet eines Staates ihren Wohnsitz und in einem anderen Staat, ebenfalls in der Nähe der Grenze, ihren Arbeitsort haben und dort eine unselbständige Tätigkeit ausüben. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland enthält eine derartige Grenzgängerregelung, welche vorsieht, dass Grenzgänger ausschließlich in ihrem Wohnsitzstaat der Besteuerung unterliegen, auch wenn die Tätigkeit im anderen Staat ausgeübt wird. Aufgrund der geänderten Arbeitswelt (Homeoffice) wird diese Grenzgängerregelung nunmehr mit 1.1.2024 wesentlich geändert.

Neuregelung ab 1.1.2024

Die Neufassung der Grenzgängerregelung sieht vor, dass Grenzgänger künftig ihre unselbständige Tätigkeit nunmehr bloß „üblicherweise in der Nähe der Grenze“ ausüben müssen, womit das Erfordernis einer täglichen Rückkehr entfällt. Damit gelten künftig im Homeoffice ausgeübte Arbeitstage nicht mehr als schädliche Tage im Hinblick auf den Grenzgängerstatus. Diese Änderung soll zu einer wesentlichen Vereinfachung und zu mehr Flexibilität für Grenzgänger und deren Arbeitgeber im Zusammenhang mit einer im Homeoffice ausgeübten Tätigkeit führen.

Als „grenznah“ gelten künftig Gemeinden, deren Gebiet ganz oder teilweise innerhalb eines Radius von 30 km diesseits und jenseits der Grenze liegt. Um hier Klarheit zu schaffen, sollen künftig jene Gemeinden namentlich veröffentlicht werden, welche sich in der entsprechenden Grenzzone befinden.

Abschließend wurde im Rahmen der Neufassung der Grenzgängerregelung auch eine entsprechende Ergänzung aufgenommen und so der Anwendungsbereich mit 1.1.2024 auch auf Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst ausgeweitet.

Stand: 27. November 2023

Bild: pavlofox - stock.adobe.com

Zurück

Um unseren Service fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Nähere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzrichtlinie. Weiterlesen
Akzeptieren